Mo
14
Aug
2017
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitern jährlich einen Lohnausweis ausstellen. Neben dem Lohn sind auch alle anderen Leistungen und Vorteile zu deklarieren, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem bestehenden, respektive ehemaligen Arbeitsverhältnis zugeflossen sind.
Für Ihre Mitarbeiter ist der Lohnausweis die Grundlage für Ihre Besteuerung. In gewissen Kantonen muss der Arbeitgeber die Lohnausweise zusätzlich direkt an die Steuerverwaltung senden.
Bitte denken Sie daran, dass der Lohnausweis eine Urkunde ist. Sollten Sie diesen als Arbeitgeber nicht oder falsch ausfüllen, können Sie dafür belangt werden.
So
13
Aug
2017
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung einen Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung. Mit der Übergabe der monatlichen Lohnabrechnung sollte der Arbeitnehmer alle Abzüge und Zuschläge nachvollziehen können. Nur so kann er kontrollieren, ob der effektiv auf seinem Bankkonto gutgeschriebene Betrag korrekt ist.
Als Arbeitgeber sind Sie zudem verpflichtet, die Familienzulagen abzurechnen und die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer direkt vom Bruttolohn abzuziehen.
Sa
12
Aug
2017